Hygieneschulungen: Pflicht oder Kür?
Zur effizienten Unterbrechung der Erregerübertragung ist die korrekte Durchführung der Händedesinfektion unerlässlich.
Aus diesem Grund empfiehlt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) mindestens ein Mal jährlich eine Schulung zu den Indikationen der Händedesinfektion in Verbindung mit einem Training:
KRINKO-Empfehlung: „Zur Gewährleistung der Compliance der Händehygiene ist mindestens jährlich (und zeitnah bei Hinweisen auf Probleme in diesem Bereich) eine Schulung aller Mitarbeiter zu den Indikationen der Händedesinfektion in Verbindung mit einem Training z. B. mit [...] Farbstoff im HDM zu gewährleisten (Kat. IB).“ [1; S. 1209]
Rechtlicher Rahmen
Sind Empfehlungen verpflichtend?
Die kontroverse Antwort: Obwohl es „Empfehlung“ heißt, sind manche Empfehlungen verpflichtend, wie aus den Richtlinien der KRINKO hervorgeht:
- Dies ist der Fall, da § 1 Absatz II des IfSG zum Handeln nach dem aktuellem Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft verpflichtet und das Robert Koch-Institut (RKI) als wissenschaftliches Organ nach § 4 II 1. IfSG bestellt wurde. Für den Vollzug sind wiederum die Länder nach § 54 IfSG zuständig.
- Die RKI-Empfehlungen der Kategorie IA und IB basieren auf gesicherten, epidemiologischen Erkenntnissen – im Gegensatz zu den weniger verbindlichen Kategorien II und III. [1; S. 1189]
- Die Empfehlung zur jährlichen Händedesinfektions-Schulung aller Mitarbeitenden basiert auf genau diesen gesicherten klinischen und epidemiologischen Studien. Ihre Wirksamkeit wurde von der KRINKO am RKI anerkannt – was die Einstufung in die verpflichtende Kategorie IB begründet. [1; S. 1206, 1209]
Fazit → RKI-Empfehlungen nicht umzusetzen, ist demnach ein Verstoß gegen das IfSG.
Quellen:
[1] Bundesgesundheitsblatt Nr. 59; Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens - Empfehlung der KRINKO beim RKI; Springer-Verlag Berlin; Heidelberg; 2016
[https://www.rki.de/DE/Themen/Infekt...]